Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen am 28. Feb. 2016

Wahlkarteninformation

Wahlberechtigte, die am Wahltag voraussichtlich verhindert sein werden, ihr Wahl- recht im zuständigen Wahllokal auszuüben, können, sofern sie nicht die Ausübung des Wahlrechtes vor einer Sonderwahlbehörde beantragt haben, die Ausstellung einer Wahlkarte zur Ausübung des Wahlrechtes im Weg der Briefwahl beantragen. 

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist schriftlich bis spätestens Mittwoch, den 24. Februar 2016, oder mündlich bis spätestens Freitag, den 26. Februar 2016, 12.00 Uhr, bei der Gemeinde zu stellen.

Schriftliche Anträge können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch telegrafisch, fernschriftlich, mit Telefax, elektronisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden.

Nicht möglich ist jedoch ein telefonischer Antrag!

Beim mündlichen Antrag ist die Identität durch ein Dokument nachzuweisen, beim schriftlichen Antrag kann die Identität, sofern der Antrag im Fall der elektronischen Einbringung nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, auch auf andere Weise, insbesondere durch Vorlage der Ablichtung eines Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde, glaubhaft gemacht werden. Für die Antragsstellung kann – anders als für die Abholung oder die Zusendung der Wahlkarte – keine Vollmacht erteilt werden.

ImageWahlkarten werden ab dem 18. Februar 2016 ausgestellt und können entweder bei der Gemeinde persönlich oder von einer vom Antragsteller bevollmächtigten Person abgeholt oder bei Angabe einer Zustelladresse zugesandt werden.

Für eine ONLINE-Beantragung bitte dem LINK folgen!

Der Bürgermeister: Dietmar Zant    

 

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