Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach hat in seiner Sitzung vom 30. Okt. 2019 unter Tagesordnungspunkt 1) Beratung und Beschlussfassung über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe aufgrund des Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetzes, TFWAG, einstimmig beschlossen:

Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Leisach vom 30. Okt. 2019 über die Höhe der Freizeitwohnsitzabgabe

§ 1 Festlegung der Abgabenhöhe

Die Gemeinde Leisach legt die Höhe der jährlichen Freizeitwohnsitzabgabe einheitlich für das gesamte Gemeindegebiet

a) bis 30 m2 Nutzfläche mit ......................................... 170,00 Euro,    

b) von mehr als 30 m2 bis 60 m2 Nutzfläche mit ........ 340,00 Euro,

c) von mehr als 60 m2 bis 90 m2 Nutzfläche mit   ...... 495,00 Euro,

d) von mehr als 90 m2 bis 150 m2 Nutzfläche mit ....... 710,00 Euro,

e) von mehr als 150 m2 bis 200 m2 Nutzfläche mit ...... 995,00 Euro,

f) von mehr als 200 m2 bis 250 m2 Nutzfläche mit ..... 1.280,00 Euro,

g) von mehr als 250 m2 Nutzfläche mit ...................... 1.560,00 Euro fest.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.


Die Kundmachung dazu zum Herunterladen: Kundm.Festlegung.Freizeitwohnsitzabgabe.Leisach.2020 PDF

 

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