Das örtliche Raumordnungskonzept (ÖROK) stellt eine umfassende Festlegung der Entwicklungsziele und der Entwicklungsspielräume vor allem in räumlicher, wirtschaftlicher, bevölkerungspolitischer, naturräumlicher und kultureller Hinsicht dar. Es werden darin im Wesentlichen die Richtlinien bzw. die Rahmenbedingungen für die weiteren raumplanerischen Planungsinstrumente (Flächenwidmung und Bebauungsplan) festgelegt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 06.06.2019 die erste Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes beschlossen.

Mit Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 17.09.2019 wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt. Die Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes tritt nach Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist in Kraft.

Das örtliche Raumordnungskonzept liegt während seines Geltungszeitraumes im Gemeindeamt Leisach, 9909 Leisach 10, zur Einsichtnahme auf. Für allfällige Rückfragen dazu stehen Ihnen der Gemeindeamtsleiter sehr gerne zur Verfügung.

Die Kundmachung sowie das Raumordnungskonzept samt Umweltbericht und Endbericht des Raumplaners können Sie unter folgenden Links abrufen:

-       Kundmachung

-       Plan

-       Verordnungstext

-       Umweltbericht

-       Endbericht

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.