Es wird bekannt gegeben, dass die Tierseuchenbeitragsliste für das Jahr 2026 gem. § 7 Abs. 1 des Gesetzes über den Tierseuchenfonds, LGBl. Nr. 33/2019, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, in der Zeit vom 20. 07. 2026 bis einschließlich 24. 08. 2026 im Gemeindeamt Leisach während der Amtsstunden mit Parteienverkehr (v. Mo. bis Fr. 08:00 – 12:00 Uhr & Fr. 14:00 – 16:00 Uhr) zur öffentlichen Einsicht aufliegt.
Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:
