Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach  hat in seiner Sitzung vom 27.03.2025  zu Tages­ord­nungspunkt 7) gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, beschlossen, den vom Planer Raumgis Dr. Thomas Kranebitter ausge­arbeiteten Ent­wurf mit der Planungsnummer 715-2025-00004, über die Änderung des Flächenwidmungs­planes der Gemeinde Leisach  im Bereich der GSte. 1028, 8, 916 KG 85018 Leisach  (zur Gänze bzw. zum Teil) durch 4 Wochen  hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.

Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stel­lungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:

 Kundm.Aend.eFWP.Bereich.10288.916.Leisach.Mrz.25.pdf

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