Der Gemeinderat der Gemeinde Leisach hat in seiner Sitzung vom 27.03.2025 zu Tagesordnungspunkt 6) gemäß § 68 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2022 – TROG 2022, LGBl. Nr. 43, idgF, beschlossen, den vom Planer Raumgis Dr. Thomas Kranebitter ausgearbeiteten Entwurf mit der Planungsnummer 715-2023-00006, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Leisach im Bereich Gp. 464 KG 85018 Leisach (zum Teil) durch 4 Wochen hindurch zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wurde gemäß § 68 Abs. 3 lit. d TROG 2022 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird jedoch nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:
Kundm.Aend.eFWP.Bereich.464.Leisach.Mrz.25.pdf