Sehr geehrte Gemeindevertreter:innen,

 

da keine bzw. verwirrende Informationen über die künftige Alttextilien-Sammlung im Umlauf sind, hier eine Klarstellung:

Es ist falsch, dass ab 1. Jänner 2025 auch nicht gut tragbare Textilien über die Altkleidersäcke gesammelt werden. An den bisherigen Vorgaben für die österreichische Altkleidersammlung wird sich 2025 nichts ändern, das bedeutet:

Auch weiterhin bitte ausschließlich saubere, unbeschädigte und vor allem gut tragbare Kleidung, Heimtextilien und paarweise gebündelte Schuhe sammeln.

 

Leibwäsche, gebrauchte Arbeits- oder Stallbekleidung, ungewaschene, auch nur leicht beschädigte, nasse oder unangenehm riechende Stücke, Plüschtiere, Polster und sonstiger Müll dürfen nicht in die Altkleidersäcke!

Diese Textilien können derzeit keiner erneuten Nutzung zugeführt werden und müssen zu hohen Kosten aussortiert und entsorgt werden. Dies kann dazu führen, dass auch die Alttextilsammlung kostenpflichtig wird bzw. immer mehr schlechte Textilien und Müll exportiert werden und letztendlich an den Küsten Afrikas landen. Viel besser ist es, solche Stücke gleich korrekt in den Restmüll zu werfen. Ich bitte Sie, diese Infos auch in der Gemeindezeitung und auf Ihrer Website zu veröffentlichen.

Meine Mitarbeiterinnen haben die strikte Anweisung, schlechte Textilien und Müll in den Recyclinghöfen zurückzulassen. Dabei nützt es auch nichts, die Säcke wieder zuzubinden und erneut zur Abholung bereit zu stellen. Ich bitte eindringlich, auch die Recyclinghof-Mitarbeiter:innen dementsprechend zu informieren. In Leisach steht der Aufwand für das Aussortieren von Müll mittlerweile in keinem Verhältnis zum Nutzen mehr bzw. ist auch hygienetechnisch nicht mehr zumutbar. Sollte hier keine bessere Lösung gefunden werden, müssen wir eine Entfernung der Container überlegen.

In der EU-Abfallrahmenrichtlinie ist vorgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedsstaat ab 1. Jänner 2025 dafür sorgen muss, dass Textilien getrennt gesammelt werden können, denn in vielen EU-Ländern war das bislang noch nicht flächendeckend der Fall.

EU-Richtlinien müssen in nationales Recht übernommen werden, daher hat auch Österreich diese Regelung ins Bundes-Abfallwirtschaftsgesetz übernommen, obwohl es in Österreich ohnehin bereits seit vielen Jahren eine flächendeckende Alttextilsammlung gibt.

Zwar sollen nach den Plänen der EU künftig deutlich mehr Textilien auch für ein stoffliches Recycling gesammelt werden, da es dafür aber noch keine geeigneten Verarbeitungskapazitäten gibt, bleibt der Umfang der bestehenden Alttextil-Sammlung in Österreich vorerst unverändert.

Am 1. Jänner 2025 wird sich daher vorerst nichts in der Altkleider-Sammlung ändern, weil bereits jetzt die gesetzliche Vorgabe vollinhaltlich erfüllt wird.

Große Änderungen sind erst ab ca. 2026/27 zu erwarten, wenn die von der EU geplante Umsetzung der Herstellerverantwortung für Textilien auch in Österreich umgesetzt werden muss. Dann werden hoffentlich auch die dafür nötigen Recyclingkapazitäten zur Verfügung stehen.

Für weitere Informationen zur richtigen Sammlung von Alttextilien stehe ich gerne zur Verfügung bzw. sind sie auch über die Umweltberatung des Abfallwirtschaftsverband Osttirol erhältlich.

Vielen Dank für die Mithilfe,

freundliche Grüße

Rita Feldner

 

Rita Feldner - Geschäftsführung

Verein SOFA – Gwandolina

9900 Lienz, Europaplatz 2

tel: +43 4852 7304020

handy: +43 664 8458138

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