Mit Wirksamkeit 1. Juni 2023 ändern sich die Richtlinien über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.
Das Schreiben der Landesregierung und die Richtlinien nachfolgend zum Herunterladen
Mit Wirksamkeit 1. Juni 2023 ändern sich die Richtlinien über die Gewährung der Mietzins- und Annuitätenbeihilfe.
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