Die von der Forsttagsatzungskommission bewilligten Fällungsanträge liegen zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf.  Diese Entscheidungen (=Bescheid) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurden, gelten mit Beginn der Auflage als zugestellt. Entscheidungen (=Bescheide) mit denen eingebrachte Anträge gekürzt bzw. abgelehnt wurden, ergehen schriftlich.

 

Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:

Kundmachung.ganzjaehrig-Sitzung FTS.Leisach.2023.pdf

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