Die von der Forsttagsatzungskommission bewilligten Fällungsanträge liegen zur allgemeinen Einsicht während der Amtsstunden im Gemeindeamt auf. Diese Entscheidungen (=Bescheid) der Forsttagsatzungskommission, mit denen Anträgen vollinhaltlich stattgegeben wurden, gelten mit Beginn der Auflage als zugestellt. Entscheidungen (=Bescheide) mit denen eingebrachte Anträge gekürzt bzw. abgelehnt wurden, ergehen schriftlich.
Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:
