Der Bürgermeister der Gemeinde Leisach hat den Entwurf des Rechnungsabschluss 2022 erstellt. Somit liegt derselbe gem. § 108 Abs. 5 i.V.m. § 93 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 in der Zeit vom 16. bis 30. März 2023 während der Amtsstunden mit Parteienverkehr, das ist von Montag bis Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr und zusätzlich am Freitag von 14.00 bis 16.00 Uhr, im Gemeindeamt Leisach zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Innerhalb der zweiwöchigen Auflagefrist können die Bewohner der Gemeinde Leisach gegen den Entwurf der Jahresrechnung beim Gemeindeamt Leisach schriftlich Einwendungen erheben, die der Gemeinderat bei der Beratung über den Rechnungsabschluss zu prüfen hat.
Die Kundmachung dazu zum Herunterladen:
Kundmachung.Einsicht.Entwurf.RA.2023.Leisach.pdf